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   VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05   

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VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05 (https://dejure.org/2008,30491)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.10.2008 - 26 A 284.05 (https://dejure.org/2008,30491)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 26 A 284.05 (https://dejure.org/2008,30491)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Dies gelte namentlich, wenn der andere Ehegatte privat versichert sei oder einen Beihilfeanspruch habe (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R - und vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R -, juris).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, die Beihilfevorschriften des Bundes genügten nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, ist dies für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung, da für eine Übergangszeit von der Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, DVBl. 2004, S. 1420, 1421 ff.).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Dies gelte namentlich, wenn der andere Ehegatte privat versichert sei oder einen Beihilfeanspruch habe (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R - und vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R -, juris).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    In neueren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Beihilfevorschriften seien bis zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestages weiterhin anzuwenden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 - und vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 -).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    In neueren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Beihilfevorschriften seien bis zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestages weiterhin anzuwenden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 - und vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 -).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 133/05

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei Fertilitätsstörungen beider

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Die Lösung, die Kinderlosigkeit aus einer Anomalie bei einem der Partner herzuleiten und den Versuch ihrer Überwindung als dessen Behandlung darzustellen (Verursacherprinzip), die der Bundesgerichtshof für den Bereich der privaten Krankenversicherung entwickelt hat (vgl. Urteil vom 13. September 2006 - IV ZR 133/05 - zit. nach juris), wird der Problematik nicht erschöpfend gerecht, führt insbesondere dort nicht weiter, wo sich eine solche Anomalie nicht verorten lässt (Thema "idiopathische, d. h. unerklärbare Sterilität"), der Krankheitsbegriff mithin versagt, gleichwohl assistierte Reproduktion indiziert sein kann.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeine Fürsorgepflicht für die in ihr geregelten Bereiche grundsätzlich abschließend und sind trotz ihres Charakters als Verwaltungsvorschrift im Hinblick auf ihre besondere rechtliche Form und ihre ungewöhnliche rechtliche Bedeutung wie Rechtsvorschriften auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 38.02 -, ZBR 2004, S. 269 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 2 B 41.06

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen eines Beamten zu implantologischen

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Unvereinbarkeit mit beihilferechtlicher Programmatik, gleichsam Abkehr vom Beihilfeprogramm schlechthin - soweit derartiges durch explizite beihilferechtliche Regelungen überhaupt in Betracht kommen kann (verneinend wohl BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - 2 B 41/06 -, bei juris Rdnr. 4) - ist nicht festzustellen.
  • VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 274.05

    Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht

    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Auch die zu den Beihilfevorschriften ergangenen Hinweise sind nicht geeignet, eine nach den Beihilfevorschriften grundsätzlich vorgesehene Beihilfefähigkeit einzuschränken oder auszuschließen (so bereits - nicht tragend - Urteil der 28. Kammer vom 11. September 2007 - VG 28 A 274.05 -).
  • VG Berlin, 30.08.2006 - 7 A 222.05
    Auszug aus VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05
    Auch die weiteren Voraussetzungen des § 27 a SGB V sind erfüllt, insbesondere scheitert der Anspruch nicht daran, dass es an der gemäß § 27 a Abs. 3 Satz 2 SGB V erforderlichen vorherigen Genehmigung der Beihilfestelle fehlt (zum Erfordernis einer solchen Genehmigung vgl. Urteil des VG Berlin vom 30. August 2006 - VG 7 A 222.05 - ; Berufungszulassung abgelehnt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. August 2007 - OVG 4 N 123.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 3.08

    Zum Umfang der Beihilfe für im Jahr 2005 entstandene Aufwendungen zur künstlichen

    Die mit ihr bewirkte Anwendungsunsicherheit würde gerade nicht gewährleisten, dass die Leistungen im Falle der Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 26 A 284.05 -, juris Rn. 17).

    Ein solches Wahlrecht existiert nicht für Beihilfeleistungen, soweit sie - wie hier gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b BhV - gegenüber anderen Ansprüchen nachrangig sind (ablehnend auch VG Minden, Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 K 155/06 -, juris Rn. 27; a.A. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O Rn. 23).

    Medizinischer Art sind sie nicht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O. Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 4.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Die mit ihr bewirkte Anwendungsunsicherheit würde gerade nicht gewährleisten, dass die Leistungen im Falle der Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 26 A 284.05 -, juris Rn. 17).

    Ein solches Wahlrecht existiert nicht für Beihilfeleistungen, soweit sie - wie hier gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b BhV - gegenüber anderen Ansprüchen nachrangig sind (ablehnend auch VG Minden, Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 K 155/06 -, juris Rn. 27; a.A. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O Rn. 23).

    Medizinischer Art sind sie nicht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O. Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 5.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Die mit ihr bewirkte Anwendungsunsicherheit würde gerade nicht gewährleisten, dass die Leistungen im Falle der Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 26 A 284.05 -, juris Rn. 17).

    Ein solches Wahlrecht existiert nicht für Beihilfeleistungen, soweit sie - wie hier gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b BhV - gegenüber anderen Ansprüchen nachrangig sind (ablehnend auch VG Minden, Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 K 155/06 -, juris Rn. 27; a.A. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O Rn. 23).

    Medizinischer Art sind sie nicht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O. Rn. 22).

  • VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 15 K 09.02255

    Zur Beihilfefähigkeit von Maßnahmen extrakorporaler Befruchtung

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Urteil des VG Berlin vom 14. Oktober 2008, 26 A 284.05 (Juris), das die dortige Rechtslage mit dem Verweis des Landesbeihilferechts auf die früheren Verwaltungsvorschriften für Beihilfen des Bundes betraf.
  • VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 344/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Rückenschule

    Bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht hat der Dienstherr einen Ermessenspielraum, innerhalb dessen er sich im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beihilfeberechtigten bindet; die Beihilfebestimmungen legen grundsätzlich abschließend fest, welche Art von Aufwendungen als notwendig und damit als beihilfefähig anzusehen sind (VG Berlin, U. v. 14.10.2008 - 26 A 284.05 -, Juris).
  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517

    Anwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) trotz deren Nichtigkeit

    Bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht hat der Dienstherr einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen er sich im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beihilfeberechtigten bindet; die Beihilfebestimmungen legen grundsätzlich abschließend fest, welche Art von Aufwendungen als notwendig und damit als beihilfefähig anzusehen sind (VG Berlin vom 14.10.2008, Az. 26 A 284.05).
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